
Gemäß Paragraph 35, Abs. 4 Landesjagdgesetz dürfen nur anerkannte Führerinnen und Führer von Schweißhunden bei einer Nachsuche von Schalenwild Jagdbezirksgrenzen ohne Zustimmung der jagdausübungsberechtigeten Person, in deren Jagdbezirk das krank geschossene, schwer kranke oder schwer verletzte Schalenwild einwechselt, unter Mitführung einer Schusswaffe überschreiten.
Anerkannte Schweißhundeführer
Zur Nachsuche stehen weiterhin zur Verfügung:
Johannes Herzog (DW)
Vogesenstr. 13, 66996 Fischbach
Tel.: +496393-5614
oder +496393-809545 (geschäftlich)
Mobil: +49172-6521124
Christian Malzer
Mobil: +49151-67620725