Kitzrettung

Ab Mai fahren wieder die Mähwerke über die Wiesen, um zunächst Grassilage und später im Juni Heu zu machen. Teilweise mit bis zu 15 Metern breiten Mähwerken wird das Gras gemäht und dies oftmals mit hoher Geschwindigkeit. Auch in der Landwirtschaft gilt die Devise, Zeit ist Geld damit die oftmals kurzen trockenen Mähperioden optimal ausgenutzt werden.
Leidtragende dieser Mähtechnik sind Rehkitze und andere frisch gesetzte Tiere wie Hasen oder auch Bodenbrüter. Die Kitze haben in den ersten Wochen noch kein Fluchtinstinkt und ducken sich bei Gefahr. Dies tun sie auch wenn der Traktor mit dem Mähwerk kommt mit dem schrecklichen Resultat, dass das Kitz getötet oder schrecklich verstümmelt wird und dann langsam verendet.
Wer seine Wiese mäht, oder mähen lässt, ist verpflichtet durch geeignete Maßnahmen das sogenannte „Ausmähen“ von Kitzen und anderen Wildtieren zu vermeiden. In den letzten zwei Jahren wurden hier verstärkt Drohnen mit Wärmebildkameras genutzt, da nur mit dieser Technik fast 100 Prozent aller Kitze gefunden werden.
Hierfür ist jedoch nicht der Revierpächter zuständig. Die Jägerschaft ist aber bereit Landwirte hier zu unterstützen.
Nachdem 2021 von Seiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Aussicht gestellt wurde die Anschaffung von Drohnen zur Kitzrettung zu fördern, entschloss sich die Kreisgruppe zwei Drohnen anzuschaffen. Zunächst mussten jedoch die organisatorischen Bedingungen für den Einsatz der Drohnen erstellt werden. Die Kreisgruppe suchte zwei Drohnenkoordinatoren für den Bereich Hegeringe 1-5 und für die Hegeringe 6-9. Diese koordinieren die Ausleihe und Einsätze der Drohnen. Ferner kümmern sie sich um rechtliche Fragen und Bestimmungen. So ist z.B. im Bereich des Zweibrücker Flugplatzes der Einsatz von Drohnen nicht unproblematisch und bedarf der Abstimmung mit dem Betreiber. Die Drohnenkoordinatoren stellen also die Ansprechpartner für Revierpächter und Behörden dar.
Landwirte können bei ihren Revierpächtern um Unterstützung bei der Suche nachfragen. Vorbehaltlich ist die Verfügbarkeit von Drohne, Pilot und Rettungsteam.
Der Landwirt informiert den Jagdpächter möglichst frühzeitig über die geplante Mahd.

Folgende Punkte müssen dabei abgeklärt werden:

• Ab wieviel Uhr wird gemäht?
• Wo wird gemäht?
• Kann der Landwirt Helfer stellen, falls ja, wie viele?
• Wer lässt die Kitze danach wieder frei?

Es muss sichergestellt sein, dass die Mahd auch zeitnah nach der Absuche erfolgt.

Helfer und Drohnenpiloten gesucht, Schulung und Einweisung werden bei Bedarf angeboten! Wenden Sie sich bei Interesse an unsere Kreisgruppe.