Termine 2023

Hegeringschießen der KG PS-ZW, Samstag 15.04.2023

Kreismeisterschaft der KG PS-ZW Samstag, 13.05.2023,  (mit Gästen vom VJS und anderen KG)

Regionalmeisterschaft der Regionalgruppe Süd im LJV, Samstag 10.06.2023

Landesmeisterschaft LJV Rheinland-Pfalz, Samstag und Sonntag 15./16.07.2023.
Der Ort steht noch nicht endgültig fest.

Pirmasens open, DJV Schießen für LW und KW, Samstag 05.08.2023

Ausschreibung zur Hegering Meisterschaft der Kreisgruppe Pirmasens-Zweibrücken im LJV im jagdlichen Schießen

 

 

Das Hegering Schießen der Kreisgruppe findet als Mannschaftswettbewerb und Einzelwettbewerb statt.
Zusätzlich wird der beste Schuss auf die Rehbockscheibe ausgezeichnet.

 

Termin Samstag 15. April 2023

 

auf der Schießanlage der Kreisgruppe Pirmasens-Zweibrücken (Fumbach).

 

Durchführung und Organisation:

Die örtliche Organisation und die Durchführung des Schießens obliegt der Kreisgruppe Pirmasens-Zweibrücken

 

Grundlage des Schießens:

Das Schießen wird entsprechend der DVJ Schießvorschrift, neueste Fassung

durchgeführt.

 

Es können für jeden Hegering beliebig viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer starten, für das Mannschaftergebnis werden die 4 besten Ergebnisse gewertet.

 

Geschossen werden:

4 Schuß auf die Bockscheibe; Anschlag stehend angestrichen; 100 m Bahn,

3 Schuß auf die Überläuferscheibe; Anschlag sitzend aufgelegt; 100 m Bahn und

3 Schuß auf die Überläuferscheibe; Anschlag stehend freihändig; 50 m Bahn.

Zusätzlich 1 Schuß auf die Bockscheibe; Anschlag stehend angestrichen am Bergstock zur Ermittlung des besten Schusses.

 

Kaliber ab .22 Hornet;

Bei Verwendung eines hochwildtauglichen Kalibers erhält der Schütze 2 Ringe zusätzlich.

 

Schießleitung

Die Schießleitung obliegt dem Schießobmann der Kreisgruppe Pirmasens-Zweibrücken.

 

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind Mitglieder des Landesjagd Verbandes Rheinland-Pfalz.

Die Zugehörigkeit zum Hegering wird durch den Wohnort, oder das Revier wo die Schützin oder der Schütze dauerhaft zur Jagd gehen bestimmt.

Die Schützin oder der Schütze kann nur für einen Hegering starten.

 

Bei der Anmeldung ist der gültige Jagdschein oder eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Gemäß Abschnitt II/11 der DJV Schießvorschrift haben die Teilnehmer/innen in jagdlicher Kleidung anzutreten.

 

Anmeldung und Meldeschluss

Beginn des Schießens 9:00 bis ca. 14:00 Uhr;

Meldeschluss ist 12:00 Uhr. Voranmeldungen sind möglich.

 

 

Startgeld / Protestgebühr

Das Startgeld beträgt  € 10,00.

Die Protestgebühr beträgt € 25,00 und verfällt bei Ablehnung des Protestes.

 

Allgemeines

Die Anlage ist mit einer elektronischen Trefferanzeige ausgestattet. Mit der Anmeldung akzeptiert der Schütze/Schützin die angezeigten Wertungen.

Ein Kontrollschießen der Büchsen ist möglich.

Das Verwenden von Kameras während des Schießens ist nicht gestattet.

Das Schiedsgericht wird im erforderlichen Falle durch die Schießleitung aus drei erfahrenen Jagdschützen gebildet.

Siegerehrung

Die Siegerehrung findet direkt im Anschluß an das Schießen statt.

Der Hegering mit der höchsten Punktzahl erhält den Wanderpokal der Kreisgruppe

Zusätzlich wird der Schütze mit der höchsten Punktzahl geehrt und dem Teilnehmer der den besten Schuß abgegeben hat wird eine Ehrenscheibe gewidmet.

 

Wolfgang Sehnert

Obmann für das Schießwesen der Kreisgruppe Pirmasens-Zweibrücken.

Das jagdliche Schießen

Das jagdliche Schießen umfasst das:
Ausbildungs-, Übungs-, Leistungs- und Vergleichsschießen.
Die DJV-Schießvorschrift bildet die Grundlage für diese Schießen.

1. Ausbildungsschießen

Beim Ausbildungsschießen sollen dem Jagdscheinanwärter die Grundbegriffe
jagdlichen Schießens vermittelt und die Gefahren einer falschen Handhabung von Waffe und Munition verdeutlicht werden. Die Ausbildung hat durch geeignete Personen zu erfolgen, die vom jeweiligen Landesjagdverband bzw. seinen Gliederungen eingesetzt werden.

Von Beginn an ist ein strenger Maßstab bezüglich des sicheren Umgangs mit der Waffe anzulegen. Am Ende der Ausbildung soll der Jagdscheinanwärter die Bedingungen der Jägerprüfung im Prüfungsfach „Jagdliches Schießen“ erfüllen können und den Inhalt der DJV-Schießvorschrift über das jagdliche Schießen kennen.

2. Übungsschießen

Nach bestandener Jägerprüfung sind die Jäger gehalten, ihre Fertigkeiten im Umgang mit der Waffe zu vervollkommnen, ihre Schießfertigkeiten zu überprüfen und zu steigern. Die Übungsschießen sollen regelmäßig das ganze Jahr über mit Schwerpunkt vor Beginn der sieben Hauptjagdzeiten stattfinden. Dabei soll auch das Kontroll- und Einschießen der Waffen erfolgen. Es ist unbedingt dafür zu sorgen, dass beim Übungsschießen erfahrene Jäger zugegen sind, die auf Schießfehler aufmerksam machen, Ratschläge und Hilfe beim Kontrollschießen geben können.

Ziel des Übungsschießens ist der Erwerb der DJV-Jahresschießnadeln,
deren Besitz auch bei Jagdeinladungen vorzugsweise berücksichtigt werden sollte.

3. Leistungsschießen

Beim Leistungsschießen sollen die erworbenen Fähigkeiten im jagdlichen Schießen bewiesen werden. Ziel des Leistungsschießens ist der Erwerb der DJV-Schießleistungsnadeln (VII.).

4. Vergleichsschießen

Die auf nationaler und internationaler Ebene ausgetragenen Wettbewerbe im jagdlichen Schießen haben zum Ziel, den Leistungsstand zu vergleichen, die besten Schützen zu ermitteln und jagdkameradschaftliche Bindungen zu festigen. Vergleichsschießen zwischen den Landesjagdverbänden oder ihren Gliederungen sind anzustreben. Sie fördern die Breitenarbeit im jagdlichen Schießen und spornen zu höheren Leistungen an.

Allgemeine Regeln

1. Geltung

Die Bedingungen dieser Vorschrift sind bindend für die Durchführung der DJV-Bundesmeisterschaft, der Qualifikationsschießen der Landesjagdverbände zur DJV-Bundesmeisterschaft, der Landes- und Bezirksmeisterschaften im jagdlichen Schießen sowie für die Schießen um die DJV-Schießleistungsnadeln. Für die übrigen Schießen, die in Kreisgruppen bzw. Kreisvereinen, Jägerschaften und Hegeringen durchgeführt werden, können die Bedingungen verändert und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Für den Erwerb der DJV-Jahresschießnadeln gelten die unter VIII. aufgeführten
Bedingungen.

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt an Schießen nach dieser Vorschrift sind nur Mitglieder der Landesjagdverbände bzw. deren Gliederungen. Die Teilnahme von Gästen regelt die Ausschreibung.

Mit der Anmeldung zum Schießen erkennt der Schütze die Bedingungen der geltenden DJV-Schießvorschrift bzw. der Ausschreibung für die jeweilige Veranstaltung an und verzichtet auf den Rechtsweg. Im Rahmen der DJV-Bundesmeisterschaft, der Qualifikationsschießen der Landesjagdverbände zur DJV-Bundesmeisterschaft, der Landes- und Bezirksmeisterschaften im jagdlichen Schießen sowie für die Schießen zum Erwerb der DJV-Schießleistungsnadeln ist nur ein einziger Durchgang möglich. Wiederholungen sind ausgeschlossen.

Für die Teilnahme an der DJV-Bundesmeisterschaft, den Landes- und Bezirksmeisterschaften im jagdlichen Schießen können Qualifikationsleistungen festgesetzt werden; dies gilt sowohl für das kombinierte Büchsen- / Flintenschießen als auch für das Kurzwaffenschießen. Die Teilnahme am Kurzwaffenschießen setzt die Teilnahme am kombinierten Schießen voraus. Dies gilt für alle Wettbewerbe, die nach dieser Vorschrift durchgeführt werden.

3. Mannschaften und Einzelschützen

Die Schießen können gleichzeitig oder unabhängig voneinander als Mannschafts- oder Einzelwettbewerbe ausgetragen werden. Eine Mannschaft im kombinierten Schießen kann bis zu sechs Schützen, im Kurzwaffenschießen bis zu fünf Schützen umfassen. Der doppelte Start eines Schützen im Mannschafts- und Einzelwettbewerb derselben Disziplin ist nicht zulässig.

4. Gesamtwertung

Die Schießergebnisse der Mannschaftsschützen werden sowohl für den Mannschaftswettbewerb als auch für den Einzelwettbewerb gewertet. Für die Mannschaftswertung im kombinierten Büchsen- / Flintenschießen bzw. im Kurzwaffenschießen zählt das Gesamtergebnis der vier besten Schützen einer Mannschaft. Für den Einzelwettbewerb gilt das Gesamtergebnis des einzelnen Schützen, das er innerhalb seiner Mannschaft oder als Einzelschütze im kombinierten Büchsen- / Flintenschießen sowie im Kurzwaffenschießen erreicht. Bei Punktgleichheit in der Gesamtwertung eines kombinierten Büchsen- / Flintenschießens ist für den Vorrang die bessere Leistung im Flintenschießen entscheidend. Besteht auch dann noch Punktgleichheit, so gilt das bessere Ergebnis im Büchsenschießen. Verstöße gegen diese Vorschrift sowie jeglicher Betrug, auch Betrugsversuch, führen ohne Verwarnung zum Ausschluss vom Schießen. Der betreffende Schütze wird für nachfolgende Wettbewerbe auf Landes- und Bundesebene für ein Jahr gesperrt. Bei Verstößen auch nur eines Mannschaftsmitgliedes scheidet die gesamte Mannschaft aus der Mannschaftswertung (nicht aus der Einzelwertung) aus. Das Startgeld verfällt.

5. Erreichbare Punktzahl

Büchsenschießen je Schütze (1 Ring = 1 Punkt) 200 Punkte
Flintenschießen je Schütze (1 Wurftaube = 5 Punkte) 150 Punkte
Kurzwaffenschießen je Schütze (1 Ring = 1 Punkt) 200 Punkte

Danach kann eine Mannschaft im kombinierten Büchsen- / Flintenschießen
viermal 350 = 1.400 Punkte, ein Einzelschütze 350 Punkte
insgesamt erreichen.

Im Kurzwaffenschießen kann eine Mannschaft als Höchstpunktzahl
viermal 200 = 800 Punkte, ein Einzelschütze 200 Punkte insgesamt
erreichen.